Presse aktuell

©RRP-LV-NRW 06.03.2012
Linke heuern bei Piraten an
04.02.2012, 15:00 Uhr | dapd
Linke-Mitglieder in Nordrhein-Westfalen laufen zur Piratenpartei über. Während die Linkspartei von "Einzelfällen" in Kleinstädten wie Jüchen und Werl spricht, sehen die Piraten einen Trend: "Im dreistelligen Bereich" seien Mitglieder anderer Parteien übergetreten, schätzt Piraten-Landessprecher Achim Müller auf dapd-Anfrage. Die meisten seien von der Linkspartei gekommen, genau erfasst werde eine frühere Mitgliedschaft aber nicht.
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Linke-Landeschef Hubertus Zdebel sieht hingegen "definitiv keinen Abwanderungstrend". Die Linke sei aber bereit für den politischen Wettbewerb. Es läuft in zahlreichen nordrhein-westfälischen Kommunen ein Kleinkrieg zwischen politischen Freibeutern und Sozialisten.
©RRP-LV-NRW 28.01.2012
Neues Jahr, neuer Präsident?
Wie immer wurde das neue Jahr rund um den Globus freudig begrüßt. Aber ist es denn wirklich neu? Ist es nicht bloß die Verlängerung von 2011 – zum Beispiel für den Bundespräsidenten?
von: Hubert Maessen
03.01.2012
Leider Gottes auch der Bundespräsident und seine Affäre. Denn da passiert etwas, was wir nicht zu befürchten gewagt haben: Es wird noch schlimmer. Und so könnte es sein, dass 2012 doch etwas Neues bringt, nämlich einen neuen Präsidenten oder eine Präsidentin. Denn wenn das stimmt, was wir über die Jahreswende zwischen Knallfröschen und Raketenzischen und Glockengeläut gehört und gelesen haben, dann ist Christian Wulff im höchsten deutschen Amt nicht mehr zu ertragen. Dann waren auch seine Erklärungen und Entschuldigungen vor Weihnachten nicht die Wahrheit, sondern die Fortsetzung eines stillosen Schacherns und von möglicherweise sogar strafwürdigen Umtriebigkeiten.
Sie erinnern sich: Kurz vor Weihnachten erweckte Christian Wulff den Eindruck, er habe den Privatkredit der Freundin schon längst in ein normales Bank-Darlehen umgewandelt. Jetzt kommt heraus: Das war geflunkert. Wulff hatte zuerst einen supergünstigen Bankkredit, das Darlehen unterschrieb er kurz vor Heiligabend, es gilt erst ab Mitte Januar 2012. Die Bank, die ihm aus der Klemme half, ist auch die Bank von Porsche. Porsche wurde mit Hilfe des VW-Aufsichtsrats Wulff gerettet. War der billige Kredit ein Dankeschön der Bank?
Und dann die Krone von allem: Am Tag, bevor die Bild-Zeitung die fragwürdige Finanzierung des Wulff-Hauses publik machte, rief Wulff persönlich beim Bild-Chef an, sprach von „Krieg“ und drohte mit Strafanzeigen gegen recherchierende Journalisten. So berichten es jetzt namhafte Zeitungen. Wenn das stimmt, wenn der Bundespräsident im Dienste seiner Mauscheleien die Pressefreiheit bedroht, dann hat er im Schloss Bellevue nichts mehr verloren, dann wird es Zeit, dass er in sein teures Haus nach Großburgwedel zieht.
Wir Steuerzahler zahlen dann zwar 5 Ehemaligen und einer neuen Präsidentschaft das volle Gehalt mit schönen Extras. Aber das muss es einem wert sein.
05.12.2011




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Quelle: Soester Anzeiger 08.10.2011

Quelle: Westfälische Rundschau 30.08.2011



Quelle: Süderländer Tageblatt vom 29.08.2011

Rentnerinnen und Rentner Partei warnt vor drohender Altersarmut

Hasso Simon V.i.S.d.P. Meinerzhagen 24.07.2011


Pressemitteilungen 04.05.2011
Nr.: 12/2011
Besserer Verbraucherschutz bei der Riester-Rente:
Zulagenanspruch kann nachträglich gesichert werden
Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch im Rahmen eines Gesetzentwurfs des Bundesministeriums der Finanzen eine deutliche Verbesserung des Verbraucherschutzes bei der Riester-Rente [Glossar] beschlossen. Damit reagiert die Bundesregierung auf Fälle, in denen gezahlte Zulagen zurückgefordert worden waren, weil Riester-Sparer unwissentlich und aus Versehen keinen Eigenbeitrag geleistet hatten.
Bundesarbeitsministerin Dr. Ursula von der Leyen und der Bundesminister der Finanzen Dr. Wolfgang Schäuble: „Missbrauch der staatlichen Riester-Förderung darf sich nicht lohnen. Aber wir helfen Familien, die das Richtige tun und mit der Riester-Rente zusätzlich für das Alter vorsorgen. Hier haben Ehepartner in der Vergangenheit zum Teil Zulagen erhalten, obwohl sie irrtümlich und unabsichtlich keine Eigenbeiträge geleistet hatten. Wir stellen nun klar, dass die Eigenbeiträge nachgezahlt werden können. Damit bleibt der Zulagenanspruch rückwirkend für die Vergangenheit erhalten. Dass dies möglich ist und wie es funktioniert – darüber werden nun alle, die es betrifft, automatisch informiert.“
Beispiel:
Ein nicht berufstätiger Ehepartner kann eine eigene Riester-Zulage bekommen, wenn der berufstätige Ehegatte riestert. Dazu muss er zwar einen eigenen Riester-Vertrag abschließen, darauf aber keine Eigenbeiträge einzahlen. Der Ehepartner ist „mittelbar zulageberechtigt“. Bei der Geburt eines Kindes zum Beispiel ändert sich dies aber. Dann wird meist die Ehefrau dadurch Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung, dass der Staat ihr für drei Jahre Rentenversicherungsbeiträge zahlt und Rentenversicherungszeiten anrechnet. Wer aber in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, wechselt von der mittelbaren in die unmittelbare Zulagenberechtigung – und muss dann mindestens 60 Euro [Glossar] pro Jahr in den eigenen Riester-Vertrag einzahlen, um die volle Zulage zu erhalten.
Viele haben das in der Vergangenheit übersehen. Sie werden nun darüber informiert, dass und wie sie ihre – oft geringen – Eigenbeiträge nachzahlen und so die volle Zulage (wieder) erhalten können. Das Verfahren wird unbürokratisch ablaufen. Betroffene Riester-Anleger müssen lediglich die Beiträge auf ihren Riester-Vertrag einzahlen und ihrem Anbieter Bescheid geben, für welche Jahre diese Zahlungen bestimmt sind. Um alles andere kümmern sich der Anbieter und die Zulagenstelle. Die Zulagenstelle wird die zurückgeforderte Zulage automatisch auf den Riester-Vertrag des Betroffenen zurückzahlen.
Für die Zukunft wird das Problem dadurch gelöst, dass ab 2012 alle Riester-Sparer immer einen Eigenbeitrag von mindestens 60 Euro im Jahr (also fünf Euro pro Monat) auf ihren Vertrag einzahlen müssen, um die volle Zulage zu erhalten. Die Regeln für die Zulageberechtigung werden damit einfacher und transparenter. Die Änderung verdeutlicht zudem, dass die Riester-Rente keine vollkommen vom Staat finanzierte Zusatzrente ist, sondern immer ein – wenn auch mit mindestens fünf Euro monatlich sehr geringer – eigener Sparbeitrag gefordert wird. Wer bisher mittelbar zulagenberechtigt war und keine Eigenbeiträge leistete, profitiert in Zukunft davon, dass diese Eigenbeiträge die Zusatzrente erhöhen.
Das Zulageverfahren:
Das Verfahren, in dem Riester-Sparern beträchtliche, steuerfinanzierte staatliche Zulagen gewährt werden, ist bei über 14 Millionen Verträgen notwendigerweise ein automatisiertes Massenverfahren. Die Zulagen können nur dann schnell ausgezahlt werden, wenn die Verwaltung zunächst auf die Richtigkeit der Angaben der Riester-Anleger vertraut. Dass die Angaben richtig sind und bei Veränderung der persönlichen Lebensumstände angepasst werden, liegt in der gemeinsamen Verantwortung des Riester-Sparers und des Anbieters der Riester-Rente. Der Anleger muss zum Beispiel seine Bank oder Versicherung über Änderungen in seinen Familien- und Einkommensverhältnissen informieren, damit diese die Informationen an die Zulagenstelle weitergeben können. Die Angaben werden zwangsläufig erst im Nachhinein durch die Zulagenstelle überprüft. Gegen die Rückforderung der Zulage hat der Anleger weitgehenden Rechtsschutz. Nach der Mitteilung seines Anbieters hat er ein Jahr Zeit, um eine Überprüfung der Rückforderung bei der Zulagenstelle zu beantragen.
In vielen Fällen, in denen die Zulagenstelle nach Überprüfungen der Jahre 2005 bis 2007 Zulagen zurückforderte, hatten Anleger ihr Riester-Guthaben entgegen der klaren Bestimmungen verwendet. Zum Beispiel hatten Riester-Sparer ihr steuerlich und mit Zulagen gefördertes Altersvorsorgevermögen abgehoben und für den Konsum gebraucht, nicht aber zum Aufbau einer Zusatzrente. In solchen Fällen muss die Förderung schon aus Gründen der Gerechtigkeit gegenüber anderen Anlegern unausweichlich zurückgefordert werden.
„Riestern“ – so funktioniert es:
Wer zusätzlich für das Alter vorsorgen möchte, kann dies über die Riester-Rente sicher und mit beträchtlicher staatlicher Förderung in Form von Zulagen und Steuerersparnissen tun. Dazu müssen vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens (höchstens 2.100 Euro abzüglich der Grundzulage von 154 Euro und ggf. der Zulage(n) für kindergeldberechtigte Kinder von jeweils 185 Euro bzw. 300 Euro für nach 2007 geborene Kinder) in ein förderfähiges Riester-Produkt fließen. Auch im laufenden Jahr lohnt sich der Einstieg – gerade für Geringverdiener und Familien. Wer über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügt, muss lediglich mindestens 60 Euro jährlich bzw. fünf Euro monatlich als Eigenbeitrag in den Aufbau einer Riester-Rente investieren – und erhält so die vollen 154 Euro Grundzulage plus ggf. 185 bzw. 300 Euro Kinderzulage pro Kind.
Informationen und Beratung rund um die Riester-Rente gibt es bei Banken, Sparkassen, Versicherungen, Investmentfondsgesellschaften und Bausparkassen oder im Internet z.B. unter:
www.altersvorsorge-macht-schule.de [Extern]



Zusammenschluss der Rentnerparteien in NRW
Mitglieder der RP schließen sich der RRP an
Am Samstag den 2. April beschloss in Dortmund die Rentner-Partei Deutschland die Auflösung ihres Landesverbandes und empfahl ihren Mitgliedern den Beitritt in die Rentnerinnen und Rentner Partei ( RRP ), der von der Mitgliederzahl her größeren politischen Bewegung. Von den Mitgliedern traten mehr als 82 % in die RRP ein.
Die Hoffnung besteht nun, dass sich weitere Landesverbände der Rentnerparteien zusammenschließen um bei zukünftigen Wahlen erfolgreich zu sein. Zudem sind nun Aktionen zur weiteren Mitgliederwerbung geplant. Hier sollen auch die jüngeren Mitbürger angesprochen werden.
All diese politischen Themen sind eng mit einander verbunden, denn gerade Familie und Bildung entscheiden mit über Ausbildung und Berufstätigkeit als Basis für eine in der Zukunft liegende Rentenleistung. Wesentlich ist die Zielsetzung, nicht nur für die derzeitigen Ruheständler sondern für die nachfolgenden Generationen aktiv zu sein.
Westfälischer Anzeiger 22.03.2011
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Liebe Rentnerinnen und Rentner,
vergleichen Sie bitte den obigen mit dem darunterliegenden Artikel.
Fällt Ihnen etwas auf?
Hier wird wieder deutlich, dass die Rentnerinnen und Rentner nur
"2. Wahl" für unsere Berufspolitiker sind.
Wir lassen uns das nicht länger bieten!
Helfen Sie uns, diesen Missstand zu beheben, damit wieder soziale Gerechtigkeit in unserem Land einkehrt!
Kommen Sie zur RRP
18. MÄRZ 2011
POSTED IN RENTENBERATUNG NEWS - RENTENVERSICHERUNG
Renten werden zum 01.07.2011 um 0,99 Prozent erhöht
Die etwa 20 Millionen Rentner können sich ab 01.07.2011 über etwas höhere Rentenbezüge freuen. Wie das Bundessozialministerium am 15.03.2011 mitteilte, werden sich die gesetzlichen Altersbezüge im Juli 2011 um knapp einen Prozentpunkt – genau: 0,99 Prozent – erhöhen.
Als Grundlage zur Errechnung der Rentendynamisierungen wird immer die Entwicklung der Löhne und Gehälter herangezogen. Nachdem diese sich gut entwickelt haben, kommt es in diesem Jahr zu einer Rentenerhöhung. Die Löhne haben sich in den alten Bundesländern um 3,10 Prozent und in den neuen Bundesländern um 2,55 Prozent erhöht. Rein rechnerisch würde die Rentenerhöhung in diesem Jahr deutlicher ausfallen, wären da nicht drei Dämpungsfaktoren, welche dafür sorgen, dass „nur“ knapp ein Prozent bei den Rentnern auch tatsächlich ankommt.
Die Dämpfungsfaktoren
In die komplizierte Rentenformel, mit der die jährliche Rentenerhöhung / Rentendynamisierung errechnet wird, sind Dämpfungsfaktoren eingebaut. Einer dieser Faktoren ist der Riesterfaktor, der sich in diesem Jahr mit 0,64 Prozentpunkten auswirkt. Der Riesterfaktor sorgt dafür, dass für die Arbeitnehmer ein Ausgleich erfolgt, der durch die finanziellen Belastungen aufgrund der privaten Altersvorsorge – der Riester-Rente – entsteht.
Ein weiterer Faktor ist er Nachhaltigkeitsfaktor. Dieser Faktor wirkt sich im Jahr 2011 mit 0,46 Prozentpunkten aus. Der Nachhaltigkeitsfaktor wurde im Jahr 2005 eingeführt und dient dazu, die Arbeitsmarktsituation und die demographische Entwicklung bei der Rentendynamisierung zu berücksichtigen.
Der dritte Dämpfungsfaktor ist der Nachholfaktor. Rein rechnerisch wäre es im Jahr 2010 zu einer Minusanpassung – also zu einer Rentenkürzung – gekommen. Die Rentner haben durch die Rentengarantieklausel allerdings ihre bisherige Rente in unveränderter Höhe weiter erhalten. Die in den letzten Jahren unterbliebenen Minusanpassungen werden in den folgenden Jahren wieder nachgeholt. Durch die Rentengarantieklausel entstand in den alten Bundesländern ein Ausgleichsbedarf von 3,81 Prozentpunkten und in den neuen Bundesländern von 1,83 Prozentpunkten. Grundsätzlich würden die Renten damit in den neuen Bundesländern nur um 0,71 Prozent erhöht werden können. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen dürfen die Renten in den neuen Bundesländern jedoch nicht weniger steigen als in den alten Bundesländern. In der Folge werden die Renten in den alten und den neuen Bundesländern damit zum 01.07.2011 um 0,99 Prozent erhöht.
Rentner erhalten Mitteilung
Die Rentner werden von den Rentenkassen zur Jahresmitte wieder eine Mitteilung erhalten, aus denen die neuen Zahlbeträge hervorgehen. Dynamisiert wird immer die Brutto-Rente, von der dann noch Beiträge – im Regelfall die Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung und Sozialen Pflegeversicherung – entrichtet werden müssen.
Quelle:Rentenberatung Helmut Göpfert, Bergstraße 18, D-90614 Ammerndorf


Quelle: Soester Anzeiger vom 06.01.2011
letzte Änderung 06.07.2011







